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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DESLA Swiss Clean Facility Services GmbH
Felsenrainstrasse 8
8052 Zürich
Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der DESLA Swiss Clean Facility Services GmbH, nachfolgend «DESLA» genannt, gegenüber Privatkunden und Geschäftskunden.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen DESLA und dem Kunden.

Mit der Auftragserteilung beziehungsweise Annahme einer Offerte akzeptiert der Kunde diese AGB, sofern sie ihm vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden.

2. Dienstleistungen

DESLA erbringt insbesondere Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

  • Unterhalts- und Gebäudereinigung

  • Büro- und Gewerbereinigung

  • Wohnungs- und Haushaltsreinigung

  • Umzugs- und Endreinigung

  • Fenster- und Glasreinigung

  • Baureinigung

  • Hauswartung

  • Haus- und Gartenunterhalt

  • Entsorgungsarbeiten

  • Facility Services

  • weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

3. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten von DESLA sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindlich.

Ein Vertrag kommt insbesondere durch die schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte, eine Auftragsbestätigung oder eine anderweitig eindeutig vereinbarte Auftragserteilung zustande.

Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzlich verrechnet werden.

4. Preise

Es gelten die in der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung festgelegten Preise.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF).

Bei Leistungen nach Aufwand erfolgt die Abrechnung anhand des tatsächlich entstandenen Arbeits- und gegebenenfalls Materialaufwands.

Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, können separat verrechnet werden.

Besondere Aufwendungen, beispielsweise für Spezialreinigungsmittel, Maschinen, Entsorgung, Parkgebühren oder ausserordentliche Anfahrten, können zusätzlich verrechnet werden, sofern dies vereinbart wurde oder aufgrund des Auftrags erforderlich und für den Kunden erkennbar war.

5. Termine und Zugang zum Objekt

Der Kunde verpflichtet sich, DESLA zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den für die Dienstleistung erforderlichen Räumlichkeiten, Grundstücken oder Anlagen zu ermöglichen.

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund fehlenden Zugangs, falscher Schlüssel, nicht mitgeteilter Zugangscodes oder anderer vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, kann der dadurch entstandene Aufwand in Rechnung gestellt werden.

Der Kunde hat DESLA rechtzeitig über Besonderheiten oder Gefahren am Einsatzort zu informieren.

6. Schlüssel und Zugangsmittel

Vom Kunden übergebene Schlüssel, Badges, Zugangskarten oder Zugangscodes werden von DESLA sorgfältig behandelt und ausschliesslich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags verwendet.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind überlassene physische Zugangsmittel zurückzugeben, sofern keine andere Vereinbarung besteht.

Ein Verlust von Schlüsseln oder anderen Zugangsmitteln ist dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

DESLA haftet für einen durch schuldhaftes Verhalten ihrer Mitarbeitenden verursachten Verlust im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Arbeiten ordnungsgemäss durchgeführt werden können.

Insbesondere sind wertvolle, besonders empfindliche oder zerbrechliche Gegenstände angemessen zu sichern und DESLA auf empfindliche Oberflächen, Materialien oder Einrichtungen hinzuweisen, sofern deren besondere Beschaffenheit nicht ohne Weiteres erkennbar ist.

DESLA ist über bekannte Schäden, Defekte oder besondere Risiken vor Beginn der Arbeiten zu informieren.

8. Reinigungsmittel, Geräte und Materialien

Sofern nicht anders vereinbart, kann DESLA die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Reinigungsmittel, Geräte und Materialien bereitstellen.

Bei empfindlichen oder speziell zu behandelnden Materialien hat der Kunde DESLA vor Beginn der Arbeiten auf entsprechende Hersteller- oder Pflegevorgaben hinzuweisen.

Auf Wunsch des Kunden eingesetzte Produkte oder Verfahren können verwendet werden, sofern deren Einsatz aus fachlicher und sicherheitstechnischer Sicht vertretbar ist.

9. Zusatzarbeiten

Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche, nicht vereinbarte Arbeiten erforderlich oder sinnvoll sind, wird DESLA den Kunden nach Möglichkeit darüber informieren.

Vom Kunden genehmigte Zusatzarbeiten werden nach dem vereinbarten beziehungsweise üblichen Aufwand zusätzlich verrechnet.

Bei geringfügigen, zur ordnungsgemässen Durchführung des Auftrags notwendigen Zusatzarbeiten kann DESLA diese im angemessenen Rahmen ausführen, sofern eine vorgängige Rücksprache nicht zumutbar oder nicht möglich ist.

10. Verschiebung und Annullierung von Terminen

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Kann ein Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, ist DESLA möglichst frühzeitig zu informieren.

Sofern nicht individuell anders vereinbart, gelten folgende Annullierungsbedingungen:

  • bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Stornierung

  • 24 bis 48 Stunden vor dem Termin: bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes

  • weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen beziehungsweise fehlendem Zugang: bis zu 100 % des vereinbarten Auftragswertes

Massgebend sind der bereits entstandene Aufwand, reservierte Kapazitäten sowie anderweitig nicht mehr einsetzbares Personal.

Für längerfristige oder regelmässige Aufträge können abweichende Kündigungs- und Annullierungsbedingungen vereinbart werden.

11. Umzugs- und Endreinigungen

Bei Umzugs- und Endreinigungen richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Offerte.

Eine Abnahmegarantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart beziehungsweise in der Offerte aufgeführt wurde.

Bei vereinbarter Abnahmegarantie behebt DESLA berechtigte, im Rahmen der Wohnungsabnahme festgestellte Reinigungsmängel innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs ohne zusätzliche Arbeitskosten.

Nicht von der Abnahmegarantie umfasst sind insbesondere Reparaturen, bestehende Schäden, starke Abnutzungen, Materialveränderungen sowie Arbeiten, die nicht Bestandteil der vereinbarten Reinigung waren.

12. Kontrolle und Beanstandungen

Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Dienstleistung nach Möglichkeit zeitnah zu kontrollieren.

Offensichtliche Mängel sind DESLA möglichst unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen und ausreichend zu dokumentieren.

Bei einer berechtigten Beanstandung erhält DESLA zunächst die Möglichkeit, den betreffenden Mangel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.

DESLA ist bestrebt, Beanstandungen schnell und kundenorientiert zu lösen.

13. Schäden und Haftung

DESLA führt sämtliche Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt aus.

DESLA haftet für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von DESLA oder deren Mitarbeitenden verursacht wurden, nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Keine Haftung besteht, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere für Schäden aufgrund:

  • bereits bestehender Beschädigungen oder Materialermüdung;

  • nicht erkennbarer Material- oder Konstruktionsmängel;

  • unzureichender oder falscher Informationen des Kunden;

  • ungeeigneter, vom Kunden ausdrücklich verlangter Reinigungsmittel oder Verfahren;

  • höherer Gewalt oder anderer nicht von DESLA zu vertretender Umstände.

Ein Haftungsausschluss gilt nur soweit gesetzlich zulässig.

14. Entsorgung

Gegenstände werden nur entsorgt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder für DESLA eindeutig erkennbar ist, dass sie zur Entsorgung bestimmt sind.

Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass zur Entsorgung übergebene Gegenstände tatsächlich entsorgt werden dürfen.

Sonderabfälle, Gefahrstoffe oder andere speziell zu behandelnde Materialien müssen DESLA vorab mitgeteilt werden.

Zusätzliche Entsorgungs- und Deponiegebühren können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

15. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung beziehungsweise Offerte angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug ist DESLA berechtigt, angemessene Mahngebühren sowie gesetzlich geschuldete Verzugszinsen zu verlangen.

Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann DESLA weitere Dienstleistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen aussetzen.

16. Daueraufträge und Kündigung

Bei regelmässig wiederkehrenden Dienstleistungen richten sich Vertragsdauer und Kündigungsfrist nach der individuellen Vereinbarung beziehungsweise Offerte.

Fehlt eine besondere Regelung, kann ein unbefristeter Dauerauftrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer angemessenen Frist gekündigt werden.

Das Recht zur ausserordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

17. Einsatz von Mitarbeitenden und Dritten

DESLA ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeitende sowie geeignete Hilfspersonen oder Subunternehmer einzusetzen.

DESLA bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich, soweit gesetzlich vorgesehen.

18. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund von Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von DESLA nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, besteht für die Dauer der Behinderung keine Pflicht zur termingerechten Leistung.

Hierzu zählen beispielsweise Naturereignisse, behördliche Anordnungen, erhebliche Verkehrsbehinderungen, Ausfälle wichtiger Infrastruktur oder andere unvorhersehbare Ereignisse.

Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall um einen geeigneten Ersatztermin.

19. Datenschutz

DESLA bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.

Weitere Informationen über die Bearbeitung von Personendaten können der Datenschutzerklärung auf der Website von DESLA entnommen werden.

20. Änderungen der AGB

DESLA kann diese AGB bei Bedarf anpassen.

Für bereits abgeschlossene Einzelaufträge gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden wird, soweit gesetzlich zulässig, Zürich als Gerichtsstand vereinbart.

Bei Privatkunden bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände vorbehalten.

Kontakt

DESLA Swiss Clean Facility Services GmbH
Felsenrainstrasse 8
8052 Zürich
Schweiz

Telefon: +41 43 541 86 20
E-Mail: info@deslaswissclean.ch

Stand: September 2026

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